STAATLICH GEPRÜFTE/R GESTALTER/IN

Fachrichtung: Spielzeuggestalter

EINMALIG IN DEUTSCHLAND

Die Fachschulausbildung ist eine interessante Alternative zum Studium. Sie versteht sich als weiterführende berufliche Bildung und soll Sie befähigen im mittleren Funktions-bereich Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen. Dieser Bereich fordert deshalb zunehmend fachlich hoch gebildete, flexibel und bewusst handelnde, dynamische und besonders kreative, junge Menschen.
Sollten Sie nach einer erfolgreichen, abgeschlossenen Berufsausbildung noch eine Weiterbildung im Designbereich anstreben, dann sind Sie an unserer Fachschule richtig. Neben handwerklichen Fähikeiten und Fertigkeiten, wie die Bearbeitung verschiedener Materialien, erlernen Sie auch typografische und visuelle Medientechnik, sowie viele gestaltungstechnische Grundlagen für die Arbeit an Computern.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmevoraussetzungen sind im § 37 der Thüringer Fachschulordnung geregelt. Die Aufnahme für eine Fachschulausbildung setzt voraus:

1. den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss und

2. als berufliche Ausbildung den Abschluss in einem nach Berufsbildungsgesetz / Hand-werksordnung oder Recht der Länder anerkannten Ausbildungsberuf.

Aufnahmeprüfung

Die Einladung zur Aufnahmeprüfung erfolgt durch die Schule. Die Prüfung bezieht sich auf die Schwerpunkte:

  • Darstellen von Erkenntnissen des Naturstudiums,
  • Entwerfen, Modellieren, Skizzieren nach Vorgaben,
  • Vorlage und Einschätzung selbstgefertigter Arbeiten.

Weist der Bewerber in der Aufnahmeprüfung nach, dass er für den Bildungsgang geeig-net ist und die erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, so kann auf die geforderte berufliche Tätigkeit verzichtet werden.

Anmeldung und Aufnahme

Die Aufnahme ist von Ihnen nach § 4 der Thüringer Fachschulordnung (ThürFSO-TWGM vom 29.01.2016) bis zum 31.03. des Jahres des beabsichtigten Ausbildungsbeginns schriftlich zu beantragen. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsweg hervorgeht,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den beruflichen Abschluss (Berufsschulabschlusszeugnis und IHK- oder HWK-Zeugnis),
  • und das Anmeldeformular unserer Fachschule.
Anmeldung und Aufnahme

Die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Gestalter“ ist nur als dreijähriges Vollzeitstudium möglich. Es gelten die Ferienregelungen des Landes Thüringen.

Ausbildungskosten

Die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg erhebt keine Ausbildungs- und Prüfungsgebühren. Es entstehen lediglich laufende Ausgaben für Lernmittel (Lehrbücher, Zeichengeräte, Taschenrechner, Computer, Formelsammlungen und sonstige Hilfsmittel).

Ausbildungsförderung

Die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Gestalter“ kann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Ausbildung gestattet als weiterführende Qualifizierung auch die Inanspruchnahme von „Meister – BaföG“. Hierfür ist das Amt für Ausbildungsförderung im jeweiligen Landratsamt Ihres Heimatortes zuständig.

Ausbildungsformen und –zeiten

Die Bildungsgänge der Fachschule werden in Vollzeit- oder Teilzeitform angeboten. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre in Vollzeit und vier Jahre in Teilzeit. Es gelten die Ferienregelungen des Landes Thüringen.