Förderverein

Zweck und Ziele

  1. Förderung der kulturellen, geistigen und sozialen Belange der Schülerinnen und Schüler
  2. Förderung der erzieherischen und schulischen Ziele sowie der Öffentlichkeitsarbeit der Schule
  3. Förderung von außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen (z. B. Tagen der offenen Tür, Schulsportfesten, Abschlussfeiern, Schulfesten, Studien- und Schulfahrten, Dichterlesungen u. a.)
  4. Förderung der Fort- und Weiterbildung
  5. Förderung der Zusammenarbeit sowie Festigung und Ausbau der Kooperation zwischen allen am  Schulleben beteiligten Gruppen und Institutionen (z.B. Eltern, Lehrern, Ausbildungsbetrieben, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Stadt Sonneberg u. a.)
  6. Stärkung und Vertiefung des Kontaktes zwischen Schule und Ausbildungsbetrieben
  7. Stärkung und Vertiefung des Kontaktes zu Schulen im In- und Ausland

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden, welche die im §3 genannten Vereinszwecke unterstützen.
     
  2. Die Mitgliedschaft kann sich im Einzelnen erstrecken auf :
    Schüler und Schülerinnen (auch ehemalige), Eltern der derzeitigen oder früherer Schüler und Schülerinnen, amtierende und bereits ausgeschiedene Lehrer der Berufsbildenden Schule Sonneberg sowie insbesondere Ausbildungsbetriebe, Ausbilder, Wirtschaftsverbände und andere natürliche und juristische Personen, die ein Interesse an der Förderung der Schule haben.
     
  3. Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand, der über die Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss entscheidet.
     
  4.  Über eine Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand einstimmig. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
Die Mitglieder des Förderverein der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg e.V. werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Bitte wenden Sie sich an unser Sekretariat.