
Duale Berufsausbildung
Duale Berufsausbildung heißt, die Ausbildung findet am Lernort Betrieb und am Lernort Berufsschule statt. Beide Einrichtungen sind Duale Partner. Hauptverantwortlich ist der Ausbildungsbetrieb, der je nach Beruf verschiedene Schulabschlüsse voraussetzen kann. Durch den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb ist der Auszubildende zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Hier finden Sie Informationen zu den an unserer Schule ausgebildeten Berufsfeldern und Einzelberufen.
Ausbildungsberufe an der SBBS
Anforderungen
Grundvoraussetzung ist ein mit dem Betrieb geschlossener Ausbildungsvertrag.
Ablauf
Der Unterricht an der SBBS findet in 13 Blockwochen in den 1.-3. Ausbildungsjahren und in 6 Blockwochen im 4. Ausbildungsjahr statt.
Die Beschulung erfolgt laut Stundentafel des Lehrplans in berufstheoretischen und in allgemeinbildenden Fächern wie Sozialkunde, Deutsch usw. Die jeweilige Ausbildungszeit ist durch den gewählten Beruf festgelegt.
Zusätzlich zum Ausbildungsberuf kann an der SBBS Sonneberg die Fachhochschulreife bei den Ausbildungsberufen Mechatroniker, KFZ-Mechatroniker, Verfahrensmechaniker, Biologiemodellmacher, Spielzeughersteller und Industriemechaniker erworben werden.
• Anmeldung Berufsschule
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nur durch den Ausbildungsbetrieb.
Befreiung vom Unterricht
In der Dualen Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag eine Befreiung vom Unterricht möglich
Antrag auf Befreiung vom Unterricht nach §7 ThürBSO
SAP Befreiungsanträge
Am Ende der Ausbildung werden zum Abschluss der Berufsschule Schulische Abschlussprüfungen (SAP) geschrieben.
Jeder, der mindestens die Vornote 2 in dem Fach/Lernfeld hat bzw. bei Gesamtprüfung einen Gesamtdurchschnitt in den Lernfeldern von 2,0 hat, kann sich auf Antrag von den Schulischen Abschlussprüfungen befreien lassen, wenn regelmäßig am Unterricht teilgenommen wurde.
Die Anträge sind beim Klassenlehrer erhältlich.
Zusätzliche Leistungsfeststellung
Eine zusätzliche Leistungsfeststellung kann auf Antrag des Auszubildenden erfolgen, wenn laut §13 ThürBSO folgende Bedingungen erfüllt sind: „Wer in Fächern, Lernfeldern, Lernfeldgruppen oder Lerngebieten, die in den nachfolgenden Fachstufen nicht mehr unterrichtet werden, eine schlechtere Jahresnote als „ausreichend“ erzielt, kann sich auf Antrag in diesen Fächern, Lernfeldern, Lernfeldgruppen oder Lerngebieten innerhalb eines Monats nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahrs einer zusätzlichen Leistungsfeststellung unterziehen. Die neue Jahresnote wird aus der gleich gewichteten alten Jahresnote und der Note der zusätzlichen Leistungsfeststellung gebildet; ergibt sich dabei ein Bruchwert, so wird er unter Berücksichtigung der Bewertungstendenz der Note der zusätzlichen Leistungsfeststellung auf- oder abgerundet. Die zusätzliche Leistungsfeststellung ist nicht für die Fächer, Lernfelder, Lernfeldgruppen oder Lerngebiete des letzten Schuljahrs möglich.“ (Quelle: ThürBSO). Hier geht es zum Antrag.
Erwerb Schulischer Abschlüsse
In der Dualen Ausbildung können folgende Schulische Abschlüsse erworben werden:
- einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule
- einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss auf Antrag (formlos an die Schulleitung gerichtet), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Regelausbildungsdauer von zwei Jahren, Abschluss der Berufsschule mit mind. 3,0 Gesamtnote und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachgewiesen werden.
- Fachhochschulreife. Hierzu muss das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorliegen und ein Zusatzunterricht mit abschließender Prüfung absolviert werden.
Bei Rückfragen oder Interesse wenden Sie sich an den Beratungslehrer.