STAATLICH GEPRÜFTE/R TECHNIKER/IN

Fachrichtung: Mechatronik

Techniker/innen der Fachrichtung Mechatronik wirken an Entwurf, Konstruktion und Fertigung mechatronischer Produkte mit. Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Mechatronik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen. Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Mechatronik finden Beschäftigung in der Herstellung von Erzeugnissen der elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigationstechnik, in der Herstellung elektrischer Anlagen und Bauteile, in Betrieben des Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugbaus, im Fahrzeugbau, in Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnik, in der medizinischen Gerätetechnik und in der Kraftwerkstechnik.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmevoraussetzungen sind im § 37 der Thüringer Fachschulordnung geregelt. Die Aufnahme für eine Fachschulausbildung setzt voraus:

1. den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss und

2. als berufliche Ausbildung den Abschluss in einem nach Berufsbildungsgesetz / Hand-werksordnung oder Recht der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule oder den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine ein-schlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Anmeldung und Aufnahme

Die Aufnahme ist von Ihnen nach § 4 der Thüringer Fachschulordnung bis zum 31.03. des Jahres des beabsichtigten Ausbildungsbeginns schriftlich zu beantragen. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsweg hervorgeht,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den beruflichen Abschluss (Berufsschulabschlusszeugnis und IHK- oder HWK-Zeugnis),
  • Nachweis über die Dauer der beruflichen Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung,
  • und das Anmeldeformular unserer Fachschule.
Ausbildungskosten
Die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg erhebt keine Ausbildungs- und Prüfungs-gebühren. Es entstehen lediglich laufende Ausgaben für Lernmittel (Lehrbücher, Zeichengeräte, Taschenrechner, Computer, Formelsammlungen und sonstige Hilfsmittel).
Ausbildungsförderung

Die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ kann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Ausbildung gestat-tet als weiterführende Qualifizierung auch die Inanspruchnahme von „Meister – BaföG“. Hierfür ist das Amt für Ausbildungsförderung im jeweiligen Landratsamt Ihres Heimator-tes zuständig.

Ausbildungsformen und –zeiten

Die Bildungsgänge der Fachschule werden in Vollzeit- oder Teilzeitform angeboten. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre in Vollzeit und vier Jahre in Teilzeit. Es gelten die Ferienregelungen des Landes Thüringen.