Berufliches Gymnasium

An der SBBS Sonneberg können Schüler mit Mittlerer Reife oder einem erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse eines Gymnasiums über die Klassenstufen 11 bis 13 die Allgemeine Hochschulreife erwerben (bitte die Anforderungen beachten). Neben allgemeinbildenden Kenntnissen werden in den Schwerpunkten Elektrotechnik, Gestaltungstechnik und Wirtschaft (= Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau) berufliche Kenntnisse vermittelt. Das Abitur ist bundesweit anerkannt und ermöglicht das Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen.

Fachrichtungen

Anforderungen

Zugangsvoraussetzung ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. *)

Übertritt von Schülern mit Realschulabschluss

Schüler der Klassenstufe 10 können in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums übertreten, wenn sie erfolgreich an der Aufnahmeprüfung teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn im Zeugnis zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 10 in folgenden Fächern die Leistungen mindestens die Note „2“ erreichen:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • 1. Fremdsprache
  • Wahlpflichtfach für den Realschulabschluss

Einer Aufnahmeprüfung bedarf es ferner nicht, wenn anstelle der Notenvoraussetzung eine Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule für das berufliche Gymnasium vorliegt.

Übertritt von Schülern mit gleichwertigem Abschluss

Schüler können unmittelbar nach Erwerb des gleichwertigen Abschlusses übertreten, wenn sie erfolgreich an der Aufnahmeprüfung teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie im Zeugnis zum Schulhalbjahr einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 sowie am Schuljahresende einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erreicht haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es ferner nicht, wenn anstelle der Notenvoraussetzung eine Empfehlung für das berufliche Gymnasium vorliegt.

Übertritt vom allgemeinbildenden Gymnasium

Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis der Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Versetzungsvermerk auf dem Jahreszeugnis der Klasse 10).

Übertritt von Bewerbern mit schulischer Unterbrechung

Bewerber mit Real- oder gleichwertigem Abschluss, bei denen die Schulunterbrechung die Dauer eines Jahres übersteigt, jedoch höchstens drei Jahre beträgt, können in die Klassenstufe 11 übertreten, wenn sie erfolgreich an der Aufnahmeprüfung teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie in dem entsprechenden Zeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 nachweisen und die Leistungen in allen Fächern mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind.

Anmeldeschluss

Termin wird bekanntgegeben.

Übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Über Aufnahme entscheidet der Schulleiter.

*) siehe Thüringer Schulordnung für das berufliches Gymnasium § 7 Abs. 1, 2, 3

Ablauf

Das berufliche Gymnasium umfasst die Klassenstufen 11 bis 13 und wird in zwei Phasen unterteilt; die Einführungsphase in der Klassenstufe 11, die Qualifikationsphase in den Klassenstufen 12 und 13. Die Abiturprüfung findet im vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase statt.

1. Die Einführungsphase (Klasse 11)

  • Grundkenntnisse und Schaffung einheitlicher Leistungsvoraussetzungen
  • Versetzungszeugnis ist Voraussetzung für den Eintritt in die Qualifikationsphase

2. Die Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13)

  • Unterricht in Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau (Deutsch oder Mathematik, fortgeführte Fremdsprache, Naturwissenschaft sowie Wirtschaft bzw. Technik) und Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau (gemäß Stundentafel)

Sonstiges