STAATLICH GEPRÜFTE/R TECHNIKER/IN

Fachrichtung Maschinentechnik / Maschinenbautechnik

Schwerpunkt: Kunststofftechnik

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik übernehmen Aufgaben in der Entwicklung und Konstruktion, in der Herstellung, der Verarbeitung oder im Vertrieb von Kunststoff- und Kautschukprodukten bzw. von Kunststoff und Kautschuk verarbeitenden Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeugen.
Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmevoraussetzungen sind im § 37 der Thüringer Fachschulordnung geregelt. Die Aufnahme für eine Fachschulausbildung setzt voraus:

1. den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss und

2. als berufliche Ausbildung den Abschluss in einem nach Berufsbildungsgesetz / Hand-werksordnung oder Recht der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule oder den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine ein-schlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Anmeldung und Aufnahme

Die Aufnahme ist von Ihnen nach § 4 der Thüringer Fachschulordnung bis zum 31.03. des Jahres des beabsichtigten Ausbildungsbeginns schriftlich zu beantragen. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsweg hervorgeht,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den beruflichen Abschluss (Berufsschulabschlusszeugnis und IHK- oder HWK-Zeugnis),
  • Nachweis über die Dauer der beruflichen Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung,
  • und das Anmeldeformular unserer Fachschule.
Ausbildungskosten
Die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg erhebt keine Ausbildungs- und Prüfungs-gebühren. Es entstehen lediglich laufende Ausgaben für Lernmittel (Lehrbücher, Zeichengeräte, Taschenrechner, Computer, Formelsammlungen und sonstige Hilfsmittel).
Ausbildungsförderung

Die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ kann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Ausbildung gestat-tet als weiterführende Qualifizierung auch die Inanspruchnahme von „Meister – BaföG“. Hierfür ist das Amt für Ausbildungsförderung im jeweiligen Landratsamt Ihres Heimator-tes zuständig.

Ausbildungsformen und –zeiten

Die Bildungsgänge der Fachschule werden in Vollzeit- oder Teilzeitform angeboten. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre in Vollzeit und vier Jahre in Teilzeit. Es gelten die Ferienregelungen des Landes Thüringen.