STAATLICH GEPRÜFTE/R TECHNIKER/IN
Fachrichtung Maschinentechnik / Maschinenbautechnik
Schwerpunkt Maschinenbau
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahmevoraussetzungen sind im § 37 der Thüringer Fachschulordnung geregelt. Die Aufnahme für eine Fachschulausbildung setzt voraus:
1. den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss und
2. als berufliche Ausbildung den Abschluss in einem nach Berufsbildungsgesetz / Handwerksordnung oder Recht der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule oder den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.
Anmeldung und Aufnahme
Die Aufnahme ist von Ihnen nach § 4 der Thüringer Fachschulordnung bis zum 31.03. des Jahres des beabsichtigten Ausbildungsbeginns schriftlich zu beantragen. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsweg hervorgeht,
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Schulabschluss,
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den beruflichen Abschluss (Berufsschulabschlusszeugnis und IHK- oder HWK-Zeugnis),
- Nachweis über die Dauer der beruflichen Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung,
- und das Anmeldeformular unserer Fachschule.
Ausbildungskosten
Die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg erhebt keine Ausbildungs- und Prüfungsgebühren. Es entstehen lediglich laufende Ausgaben für Lernmittel (Lehrbücher, Zeichengeräte, Taschenrechner, Computer, Formelsammlungen und sonstige Hilfsmittel).
Ausbildungsförderung
Die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ kann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Ausbildung gestattet als weiterführende Qualifizierung auch die Inanspruchnahme von „Meister – BaföG“. Hierfür ist das Amt für Ausbildungsförderung im jeweiligen Landratsamt Ihres Heimatortes zuständig.
Ausbildungsformen und –zeiten
Die Bildungsgänge der Fachschule werden in Vollzeit- oder Teilzeitform angeboten. Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre in Vollzeit und vier Jahre in Teilzeit. Es gelten die Ferienregelungen des Landes Thüringen.
Beratungslehrer
Susanne Roß
Mittwoch 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Raum 120 B
Tel.: 03675 405-222