Technischer Betriebswirt
Zusatzqualifikation
Die Vorgabe von Kaufnutzen, Preisen und Kosten schon vor Beginn der technischen Produktentwicklung gehört heute in vielen Firmen zu den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten einer guten Führungskraft. Dies erfordert neben dem technischen auch fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen.
Techniker mit einer betriebswirtschaftlichen Zusatzausbildung erfüllen diese Voraussetzungen in besonderen Maße. Sie haben eine technische Berufsausbildung abgeschlossen, waren mindestens ein Jahr in der Praxis tätig, haben sich in Voll- oder Teilzeit zum Techniker qualifiziert und damit nachgewiesen, dass sie als Fach- und Führungskraft im Unternehmen eingesetzt werden können. Die Zusatzausbildung bietet die Möglichkeit auch die aus der Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft resultierenden Aufgaben zu lösen. Dazu gehören:
- Finden und Umsetzen von Strategien im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Unternehmensführung
- Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken zur Gestaltung organisatorischer Rahmenbedingungen für Unternehmen,
- Sicherung von Unternehmenszielen durch eine geeignete Auswahl technischer und wirtschaftlicher, auch personalwirtschaftlicher Instrumente,
- Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen bei unternehmerischen Verhandlungen und Vertragsabschlüssen.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahmevoraussetzungen sind im § 37 Abs. 3 der Thüringer Fachschulordnung für die Fachbereiche Technik, Wirtschaft, Gestaltung und Medizinpädagogik geregelt.
Die Aufnahme in die Zusatzqualifikation zur/m Technischen Betriebswirt/in setzt einen Fachschulabschluss im Bereich Technik voraus.
Ausbildungskosten
Die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg erhebt keine Ausbildungs- und Prüfungsgebühren. Es entstehen lediglich laufende Ausgaben für Lernmittel (Lehrbücher, Zeichengeräte, Taschenrechner, Computer, Formelsammlungen und sonstige Hilfsmittel).
Ausbildungsförderung
Die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ kann nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Ausbildung gestattet als weiterführende Qualifizierung auch die Inanspruchnahme von „Meister – BaföG“. Hierfür ist das Amt für Ausbildungsförderung im jeweiligen Landratsamt Ihres Heimatortes zuständig.
Anmeldung und Aufnahme
Die Aufnahme ist von Ihnen nach § 4 der Thüringer Fachschulordnung (ThürFSO-TWGM vom 29.01.2016) bis zum 31.03. des Jahres des beabsichtigten Ausbildungsbeginns schriftlich zu beantragen. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einer Fachschulausbildung im Bereich Technik
- und das Anmeldeformular unserer Fachschule.
Ausbildungsformen und -zeiten
Die Bildungsgänge der Fachschule werden in Vollzeit- oder Teilzeitform angeboten. Die Dauer der Ausbildung beträgt 6 Monate in Vollzeit und 18 Monate in Teilzeit.
Es gelten die Ferienregelungen des Landes Thüringen.
Prüfung und Abschluss
Sie absolvieren schriftliche Prüfungen zu den Themen Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess (Lerngebiete I bis III) über 660 min und Management und Führung (Lerngebiete IV bis VII) über 300 min.
Rahmenstundetafel
Lehrgebiet 1 – 140h
Analysieren der Auswirkungen wirtschaftspolitischer und betriebswirtschftlicher Entscheidungen auf Unternehmen; marktorientierte Planung, Gestaltung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Kernprozesse.
Lehrgebiet 2 – 180h
Erfassen und Aufbereiten betrieblicher Abläufe in der Finanzbuchhaltung; Aufbereitung betrieblicher Daten für Kosten-, Leistungsberechnung und Controlling.
Lehrgebiet 3 – 100h
Entwickeln von Untenehmensstrategien, Investitions- und Finanzentscheidungen.
Lehrgebiet 4 – 120h
Planen, Organisieren und Überwachen von Projekten.
Lehrgebiet 5 – 60h
Auswählen und Führen von Personal.
Lehrgebiet 6 – 60h
Informations- und Kommunikationstechnik.
Lehrgebiet 7 – 100h
Anwenden von Methoden des prozessorientierten Qualitätsmanagements.
Beratungslehrer
Susanne Roß
Mittwoch 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Raum 120 B
Tel.: 03675 405-222